Wettkämpfe mit sehbehinderten Spielern

D1

Die Veranstalter haben das Recht, nach Rücksprache mit dem Schiedsrichter, die folgenden Regeln den örtlichen Umständen anzupassen. In Wettkämpfen zwischen sehenden und sehbehinderten Spielern kann jeder der beiden Spieler die Benutzung von zwei Schachbrettern verlangen. Der sehende Spieler benutzt ein normales Schachbrett, der sehbehinderte Spieler ein speziell gefertigtes. Das speziell gefertigte soll den folgenden Bestimmungen entsprechen:

a) Mindestgröße 20 x 20 cm,
b) die schwarzen Felder sind erhaben
c) eine Sicherungsöffnung in jedem Feld
Die Anforderungen für die Figuren sind:
a) jede hat einen Stift, der in die Sicherungsöffnungen passt,
b) jede im Staunton Format, die schwarzen Figuren sind besonders gekennzeichnet.

D2

Es gelten die folgenden Regeln:

1.
Die Züge müssen deutlich angesagt werden, vom Gegner wiederholt und von ihm auf seinem Schachbrett ausgeführt werden. Wenn ein Bauer umgewandelt wird, muss der Spieler ansagen, welche Figur er wählt. Um die Ansage so deutlich wie möglich zu machen, wird der Gebrauch folgender Namen statt algebraischer Buchstaben vorgeschlagen:
A-Anna B-Bella C-Cäsar D-David
E-Eva F-Felix G-Gustav H-Hector
Sofern der Schiedsrichter nichts anderes bestimmt, werden die Reihen von Weiß nach Schwarz mit den deutschen Nummern bezeichnet:
1-eins 2-zwei 3-drei 4-vier
5-fünf 6-sechs 7-sieben 8-acht
Die Rochade wird mit den deutschen Bezeichnungen "Lange Rochade" und "Kurze Rochade" angesagt. Die Figuren tragen folgende Namen: König, Dame, Turm, Läufer, Springer, Bauer.

2.
Auf dem Schachbrett des sehbehinderten Spielers zählt eine Figur als "berührt", wenn sie aus der Sicherungsöffnung genommen wurde.

3.
Ein Zug gilt als ausgeführt, wenn:
a) bei einem Schlagen die geschlagene Figur vom Schachbrett des Spielers genommen
worden ist, der zum Zuge kommt.
b) eine Figur in eine neue Sicherungsöffnung gesteckt wurde,
c) der Zug angesagt wurde.
Erst dann darf die Uhr des Gegners in Gang gesetzt werden.
4.
Für die Punkte 2 und 3 gelten für den sehenden Spieler die normalen Schachregeln.
5.
Eine Spezialuhr für den sehbehinderten Spieler ist zulässig. Sie hat die folgenden Eigenschaften:
a) Ein Zifferblatt mit verstärkten Zeigern, mit einem erhabenen Punkt nach jeweils fünf Minuten und mit zwei erhabenen Punkten nach jeweils fünfzehn Minuten.
b) Ein Fallblättchen, das leicht ertastet werden kann. Es ist darauf zu achten, dass das Fallblättchen so angeordnet ist, dass der Spieler den Minutenzeiger während der letzten fünf Minuten der Stunde ertasten kann.
c) Eventuell mit der Möglichkeit, dem sehbehinderten Spieler die Anzahl der Züge anzusagen.
6.
Der sehbehinderte Spieler muss die Partie in Braille oder Langschrift notieren oder ein Aufzeichnungsgerät benutzen.

7.
Ein Versprecher bei der Ansage der Züge muss sofort berichtigt werden und zwar bevor die Uhr des Gegners in Gang gesetzt wird.

8.
Falls während des Spiels auf den beiden Schachbrettern unterschiedliche Stellungen festgestellt werden, müssen sie unter Mithilfe des Schiedsrichters und unter Benutzung der Aufzeichnungen beider Spieler berichtigt werden. Wenn beide Aufzeichnungen übereinstimmen, muss der Spieler, der den richtigen Zug aufgeschrieben, aber den falschen ausgeführt hat, seine Brettstellung entsprechend den Aufzeichnungen berichtigen. Wenn die Notationen nicht übereinstimmen, werden die Züge bis zu dem Punkt zurückgenommen, an dem beide Mittschriften übereinstimmen und der Schiedsrichter berichtigt die Einstellung der Uhr entsprechend.

9.
Der sehbehinderte Spieler darf sich von einem Assistenten unterstützten lassen, der einige oder sämtliche der folgenden Pflichten übernimmt:
a)
die Züge beider Spieler auf dem Brett des Gegners auszuführen,
b)
die Züge beider Spieler anzusagen,
c)
die Mitschrift für den sehbehinderten Spieler durchzuführen und die Uhr seines Gegners in Gang zu setzten (unter Beachtung von 3.c),

d)
den sehbehinderten Spieler nur auf dessen Verlangen über die Zügezahl und den Zeitverbrauch beider Spieler informieren,

e)
den Sieg bei Zeitüberschreitung zu beanspruchen und den Schiedsrichter über das Berühren von Figuren durch den sehenden Spieler zu informieren,
f) die Formalien bei einem Spielabbruch vornehmen.

10.
Wenn der sehbehinderte Spieler keinen Assistenten hat, darf der sehende Spieler einen Assistenten einsetzen, der die Aufgaben unter Punkt 9.a) und b) übernimmt.

Quelle: S.26-28 FIDE Schachregeln, deutsche Übersetzung des DSB, Juli 2014

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Hängepartien

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