Der Aufgabenbereich des Schiedsrichters

 

12.1

Der Schiedsrichter achtet auf strikte Einhaltung der Schachregeln.

12.2

Der Schiedsrichter,

a)
sorgt für faires Spiel,
b)
handelt im besten Interesse der Veranstaltung,
c)
sorgt für durchgehend gute Spielbedingungen,
d)
sorgt dafür, dass die Spieler nicht gestört werden,
e)
überwacht den Fortgang der Veranstaltung und
f)
ergreift besondere Maßnahmen im Interesse behinderter Spieler und derjenigen, die medizinische Betreuung benötigen

12.3

Der Schiedsrichter beobachtet die Partien, besonders in der Zeitnotphase, setzt Entscheidungen, die er getroffen hat, durch und verhängt in angebrachten Fällen Strafen über Spieler.

12.4

Der Schiedsrichter kann Assistenten einsetzen, um Partien zu beobachten, z.B. wenn mehrere Spieler knappe Restbedenkzeit haben.

12.5

Bei externen Störungen darf der Schiedsrichter einem oder beiden Spielern zusätzliche Bedenkzeit gewähren.

12.6

Der Schiedsrichter darf in eine Partie nicht eingreifen, außer in den Fällen, die in den Schachregeln erwähnt sind. Er gibt die Zahl der abgeschlossenen Züge nicht bekannt, außer in Anwendung von Artikel 8.5 wenn mindestens ein Fallblättchen gefallen ist. Der Schiedsrichter unterlässt es, einem Spieler mitzuteilen, dass sein Gegner einen Zug ausgeführt oder dass der Spieler die Uhr nicht betätigt hat.

12.7

Wenn jemand eine Regelwidrigkeit bemerkt, darf er nur den Schiedsrichter benachrichtigen. Spieler anderer Partien dürfen nicht über eine Partie reden oder sich auf andere Weise einmischen. Zuschauer dürfen sich nicht in Partien einmischen. Der Schiedsrichter darf die Störer aus dem Turnierareal weisen.

12.8

Ohne Genehmigung des Schiedsrichters ist der Gebrauch eines Mobiltelefons oder jeder Art von Kommunikationsmittel für jedermann im Turnierareal und entsprechend der Bestimmung des Schiedsrichters in allen angrenzenden Bereichen verboten.

12.9

Der Schiedsrichter kann eine oder mehrere der folgenden Strafen verhängen:

a)
eine Verwarnung,
b)
das Verlängern der Restbedenkzeit des Gegners,
c)
das Verkürzen der Restbedenkzeit des zu bestrafenden Spielers,
d)
eine Erhöhung der Punktzahl im Partieresultat des Gegners bis zu der in dieser Partie erreichbaren Höchstzahl,
e)
eine Kürzung der Punktzahl im Partieresultat der zu bestrafenden Person,
f)
den Verlust der Partie für den zu Bestrafenden, (Der Schiedsrichter bestimmt auch das Ergebnis des Gegners.)
g)
ein im Voraus festgelegtes Bußgeld,
f)
den Ausschluss vom Turnier.

Quelle: S.19-20 FIDE Schachregeln, deutsche Übersetzung des DSB, Juli 2014

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Schnellschach

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